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Förderung für Smart Home

Mal ehrlich, wer träumt insgeheim nicht von einem smarten Zuhause. Wie bequem und praktisch es wäre, Licht, Rollläden, Fenster und Türen, Kaffeemaschine, Staubsauger, E-Mobility und Sprachassistent zu einem komfortablen und schlau automatisierten großen Ganzen zu verbinden. Für die Barrierefreiheit kann Smart Home ebenfalls eine wichtige Rolle übernehmen und die Lebensqualität deutlich steigern. Auch wenn gerade bei nachrüstbaren, smarten Lösungen das System Schritt für Schritt aufgebaut werden kann und die Investitionen immer überschaubar bleiben, sollte man Fördermittel im Blick haben, wie die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank).

Gefördert wird praktisch alles, was das Zuhause zum Smart Home macht.

Die Förderung der KfW kann für diese Bereiche beantragt werden:

  • Rollladensteuerung
  • Lichtsteuerung
  • Heizung
  • Fenster- und Türsensoren
  • Türkommunikation
  • Notruf- und Unterstützungssystem
  • Überwachungskameras
  • Wassermelder
  • Ladestation für Elektrofahrzeuge

Zinsgünstiger Kredit für bis zu 100 % der Umbaukosten

Einen zinsgünstigen KfW-Kredit erhält zum Beispiel, wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können so finanziert werden. Dazu gehören übrigens auch Kosten für Planung und Beratung. Den Förderantrag stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank.

Tipp: Um die Förderung aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zu erhalten, muss man nicht schon im Rentenalter sein. Sie wird altersunabhängig vergeben. Schließlich zahlt sich der Komfort, beispielsweise mit smart gesteuerten Rollladenantrieben, jederzeit aus – auch für die Wertsteigerung des eigenen Zuhauses und einen erhöhten Einbruchschutz.

Zuschuss als Alternative

Statt eines Kredits kann bei der KfW-Bank auch ein Zuschuss beantragt werden. Dieser deckt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab. Einen etwas höheren Zuschuss erhält, wer nach dem Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ saniert. Dann gibt es 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von der KfW-Bank.

Grundsätzlich gilt: Der Fördermittelantrag muss immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt und genehmigt werden!

Alle Infos zur Förderung und den Möglichkeiten gibt es hier auf www.kfw.de